Als Gastgeberin oder Gastgeber haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten Ihre Unterkünfte über die Edersee Marketing GmbH anzubieten. Zu unterscheiden sind dabei die beiden Bereiche Printmedien und Internet:
1. Printmedien
Bei den Printmedien haben Sie die Möglichkeit im jährlich neu erscheinenden Urlaubsmagazin mit Gastgeberverzeichnis unterschiedlich große Anzeigen zu buchen. Das Größenspektrum der Anzeigen reicht von 1/6 Seite bis hin zu doppelseitigen Anzeigen. Wobei zu berücksichtigen ist, dass die ganzseitigen und doppelseitigen Anzeigen von Ihnen komplett zu liefern sind, die kleineren Anzeigen werden in einem Standard-Design über die Edersee Marketing GmbH gestaltet.
Auch heute in Zeiten, in denen das Internet aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken ist, hat ein gedrucktes Gastgeberverzeichnis noch seine Daseinsberechtigung. So werden immer noch, auf Bestellung, jährlich tausende der Urlaubsmagazine mit Gastgeberverzeichnis per Post versendet. Darüber hinaus ist das Urlaubsmagazin mit Gastgeberverzeichnis auf den von der Edersee Marketing GmbH zusammen mit Partnern, wie z.B. dem Natur- oder Nationalpark bespielten Messen eines der wichtigsten Informationsmedien für die Standbesucher.
Darüber hinaus ermöglicht die gewählte Magazinform es den potenziellen Gast mit spannenden Geschichten über die vielfältigen Möglichkeiten in der Region zu informieren und dies evtl. tiefer gehender als das Internet.
Die Abfrage für Anzeigen im Gastgeberteil des Urlaubsmagazins erfolgt im Frühjahr des Vorjahres per E- Mail, wenn Sie von uns angeschrieben werden möchten, teilen Sie uns dies bitte mit.
2. Internet
Bei der Präsentation im Internet haben Sie auf allenKanälen der Edersee Marketing GmbH die Möglichkeit ihre Gästebetten anzubieten. Dazu zählen die Internetseite (www. Edersee.com; www.edersee.de), das Tourenportal und die Edersee App. Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen eines Open-Data-Projektes ggf. an weitere Partner in übergeordneten touristischen Ebenen weitergegeben, welche die Daten im Rahmen Ihrer Gastgeberseiten ausspielen können, dies sind z. B. das Waldecker Land und die GrimmHeimat Nordhessen. Der Einstieg für neue Gastgeberinnen und Gastgeber im Internet ist jederzeit möglich.
Bei den Interneteinträgen haben Sie zwei unterschiedliche Möglichkeiten Ihre Angebote zu präsentieren:
2a. Listeneintrag in der Gastgeber-Datenbank
Ein einfacher Listeneintrag besteht aus Fotos, einem von ihnen selbst verfassten Beschreibungstexten und den wichtigsten Ausstattungsmerkmalen und Preisen Ihrer Unterkunft. Der potenzielle Gast hat die Möglichkeit Ihnen über ein Kontaktformular eine Anfrage-E-Mail zu senden oder bei ihnen anzurufen.
2b. Online-Buchungssystem
Ein Eintrag in unserem Online-Buchungssystem reicht über den Listeneintrag weit hinaus.
Wir arbeiten mit dem Buchungsnetzwerk von DS Destination Solutions, einer Firma, die zur HRS-Gruppe gehört.
Die Edersee Marketing GmbH und Ihren Partnern haben bei Buchungen über das Online-Buchungssystem eine Vermittlerrolle, der Beherbergungsvertrag kommt direkt zwischen Gast und Gastgeber zu Stande. Mit dem Buchungssystem stellen wir Ihnen eine Plattform zur Verfügung auf der Sie Ihre Angebote umfassend anbieten können.
Dieses Netzwerk hat den Vorteil, dass ihre Wohneinheiten bei der Pflege nur eines Belegungskalenders über die lokalen- und regionale Internetseiten hinaus auf mehr als 150 weiteren Buchungsseiten (Premiumvertrieb) online buchbar werden. Es handelt sich um viele sehr renommierte Buchungsseiten, die in Europa bekannt sind. Dazu kommt, dass verschiedene von Reisebüros genutzte Buchungskanäle angebunden sind. Für die Kunden unserer Tourist-Informationen ermöglicht das Buchungssystem, dass Anfragen per Telefon, E-Mail oder auch persönlich mit konkreten freibleibenden Unterkunftsangeboten bedient werden können.
Gerne stellen wir Ihnen auch eine Buchungsstrecke mit allen Informationen, Belegungskalender und Verfügbarkeitsabfrage für ihre eigenen Internetseite zur Verfügung, so dass potenzielle Gäste jederzeit auch dort buchen können, ohne erst per E-Mail oder Telefon Anfragen zu müssen.
Sie als Gastgeberinnen und Gastgeber behalten im Buchungssystem die volle Hoheit über Ihren Buchungskalender. Sie bekommen von uns einen Zugang (Smart-Account) zum Buchungssystem und pflegen dort Ihren Belegungskalender selbst. Zunächst ist dort nichts freigeschaltet, Sie selbst müssen entscheiden, wann Sie vermieten möchten und wann nicht. Für nicht gebuchte Zeiträume können Freischaltungen jederzeit rückgängig gemacht werden, z.B. wenn Sie auf anderem Wege eine Buchung bekommen haben oder die Verwandtschaft zu Besuch kommt. Für die Vermeidung von Doppelbuchungen sind Sie selbst verantwortlich. Über Ihren Smart-Account haben Sie des Weiteren die Möglichkeit viele Einstellungen und z. B. die Texte und Fotos ihrer Präsentation selbst anzupassen. Das Buchungssystem ist sehr flexibel, speziell bei der Gestaltung der Preise und der Buchungsregeln (z.B. Mindestübernachtung) gibt es viele Möglichkeiten der Anpassung an Ihre eigenen Bedürfnisse.
Für Hotels, die Hotel-Verwaltungsprogramme oder Chanel-Manager nutzen gibt es zahlreiche Schnittstellenmöglichkeiten. Hier kommt es auf ihre individuelle Konfiguration an. Sprechen Sie uns an, wir werden dann zusammen nach der für Sie optimalen Schnittstellenanbindung suchen. Per Schnittstelle oder Channel-Manager angebundene Betriebe erhalten derzeit keinen eigenen Smart-Account.
Ein weiterer Vorteil für die Nutzerinnen und Nutzer unseres Buchungssystem ist, dass einer unserer Mitarbeiter langjährige Erfahrung mit dem Buchungssystem hat und Ihnen für die Nutzung als kompetenter Supportpartner zur Verfügung steht.
Das wichtigste zum Schluss, die für Sie als Anbieterin bzw. Anbieter anfallende Provision ist auf max. 12% des Buchungspreises begrenzt. Bei einigen Buchungen ist die Provision, die Sie selbst bezahlen auch niedriger. Weitere durch Buchungskanäle anfallende Provisionen werden dem Gast auf den Buchungspreis aufgeschlagen, so dass Sie diese nicht bezahlen müssen. Die Provisionen werden rein leistungsbezogen abgerechnet, dies bedeutet, dass für Sie erst Provisionen anfallen, wenn tatsächlich jemand bei Ihnen übernachtet hat.